ARTENA GmbH
Wilhelmsstraße 6
34117 Kassel
Teil I – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen der ARTENA GmbH (nachfolgend „Unternehmen“), insbesondere:
Reinigung von Gebäuden, Büros und anderen Räumlichkeiten,
Sonderreinigungen (z. B. Glas-, Teppich- oder Industriereinigung),
Lieferung von Reinigungsmitteln oder -ausstattungen,
Wartungs- und Unterhaltsreinigungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die ARTENA GmbH erbringt professionelle Reinigungs- und Hygienedienstleistungen gemäß den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden.
(2) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet das Unternehmen keinen bestimmten Erfolg, sondern die Erbringung der vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt.
(3) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung der Dienstleistungen, z. B. auf der Website oder in Broschüren, stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden oder die Bestätigung durch die ARTENA GmbH zustande.
(3) Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
§ 5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
(1) Das Unternehmen erbringt die vereinbarten Leistungen zu den im Vertrag festgelegten Zeitpunkten.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Zugänge zu den zu reinigenden Räumlichkeiten bereitgestellt werden und die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen über besondere Gegebenheiten oder Risiken in den Räumlichkeiten zu informieren, die die Leistungserbringung beeinträchtigen könnten (z. B. empfindliche Materialien, Sicherheitsbestimmungen).
§ 6 Haftung
(1) Die ARTENA GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Kündigung und Vertragslaufzeit
(1) Verträge werden für die vereinbarte Laufzeit abgeschloss
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 8 Nutzungsrechte und Geheimhaltung
(1) Vom Unternehmen bereitgestellte Unterlagen, Reinigungspläne oder Konzepte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
(2) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschten Informationen.
Teil II – Besondere Regelungen für Reinigungsleistungen
§ 1 Leistungsumfang und Sonderleistungen
(1) Der Umfang der Reinigungsarbeiten wird im Leistungsverzeichnis oder Vertrag festgelegt.
(2) Sonderleistungen (z. B. Glasreinigung, Teppichpflege) sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§ 2 Haftungsausschluss für Fremdmaterialien
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Materialien oder Reinigungsmittel verursacht werden, die vom Kunden bereitgestellt wurden.
§ 3 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
(2) Das Unternehmen ist berechtigt, nach eigener Wahl entweder die Mängel zu beheben oder die vereinbarte Leistung erneut zu erbringen.
§ 4 Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01. September 2024